Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs bleibt es bei den Freisprüchen für den angeblichen Saarbrücker Kinderschänderring im Mordfall des fünfjährigen Pascal. Die Revision der Staatsanwaltschaft wurde zurückgewiesen.
Pascal verschwand am 30. September 2001 spurlos mit seinem Fahrrad von der Straße in Saarbrücken-Burbach und wurde nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft Opfer eines Kinderschänderrings in der Kneipe „Tosa-Klause“.
Der 4. Strafsenat des BGH erklärte am Dienstag, das Ergebnis des Gerichtsverfahrens sei unbefriedigend, das Urteil des Saarbrücker Landgerichts vom 7. September 2007 halte jedoch der rechtlichen Überprüfung Stand. Das Landgericht Saarbrücken hatte die zwölf Angeklagten aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Die acht Männer und vier Frauen waren teilweise wegen Mordes in Tateinheit mit Vergewaltigung und sexuellem Kindesmissbrauch sowie wegen Beihilfe dazu angeklagt worden. Die Anklage basierte auf mehreren Geständnissen, die im Laufe des drei Jahre dauernden Prozesses jedoch widerrufen wurden.
Suchaktionen blieben erfolglos
Demnach sollen Stammgäste der „Tosa-Klause“ – etwa 100 Meter entfernt von der Wohnung der Familie Pascals – den Fünfjährigen mit Süßigkeiten zu sich gelockt haben. In einem Hinterzimmer sollen vier Männer ihn vergewaltigt haben. Eine Vertraute der Wirtin soll das schreiende Kind mit einem Kissen erstickt haben. Die Leiche sei in einen blauen Müllsack verpackt und zu einem Steinbruch nahe der französischen Grenze gebracht worden. Mehrere Suchaktionen blieben dort jedoch erfolglos.
Die Staatsanwaltschaft hatte direkt nach der Urteilsverkündung Revision eingelegt. Sie beschränkte diese auf vier mutmaßliche Beteiligte: die Wirtin der „Tosa-Klause“ und die Frau, die Pascal getötet haben soll, sowie zwei Männer. Diese kommen nun nicht mehr vor Gericht und können für die erlittene Untersuchungshaft Entschädigung beantragen.